Einwohnermeldeamt

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Einwohnermeldeamt Südliches Anhalt

Herzlich Willkommen

Wir freuen uns, Sie in unserem Amt begrüßen zu dürfen, das dafür da ist, das Zusammenleben in unserer Gemeinde reibungslos zu gestalten und Ihnen bei allen Angelegenheiten rund um Ihren Wohnsitz zur Seite zu stehen.

Unser Ziel ist es, einen effizienten und freundlichen Service zu bieten, der auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingeht. Egal, ob Sie neu in unserer Stadt sind und sich anmelden müssen, umzugsbedingt Ihre Adresse ändern möchten oder weitere wichtige Dokumente benötigen – wir sind hier, um Ihnen zu helfen.

Damit wir Ihnen helfen können, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.

Übersicht

Kalenderblatt

Eine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.

Reisepass

Denken Sie bitte an die notwendigen Dokumente und Formulare.

Mustermann Ausweis

In einigen Fällen ist ein Passbild notwendig.

Meldeangelegenheiten

  • Ummeldungen innerhalb der Stadt Südliches Anhalt
  • Anmeldung einer Wohnung bei Zuzügen
  • Abmeldung einer Wohnung bei Wegzug ins Ausland
  • Ausstellung von Meldebescheinigungen
  • Ausstellung von Personalausweisen und Pässen
  • Ausstellung von Führungszeugnissen und Beglaubigungen

Sprechzeiten

Di   

9:00 bis 12:00
13:00 bis 18:00

Do

09:00 bis 12:00
13:00 bis 15:30

Sprechzeiten

Di   

9:00 bis 12:00
13:00 bis 18:00

Do

09:00 bis 12:00
13:00 bis 15:30

Hinweise zu Ihren Anliegen

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für eine Vielzahl von Anliegen im Zusammenhang mit dem Wohnsitz und der persönlichen Identität der Bürgerinnen und Bürger. Dazu gehören unter anderem:

Leistungsbeschreibung
In Deutschland sind Personen ab 16 Jahren dazu verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres müssen Sie rechtzeitig einen neuen Personalausweis beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres aktuellen abläuft. Dies gilt, wenn Sie älter als 16 Jahre sind und kein gültiges Passdokument wie einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass besitzen.

Die Gültigkeitsdauer Ihres neuen Personalausweises richtet sich nach Ihrem Alter:
• Unter 24 Jahren: Der Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
• Ab 24 Jahren: Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Welche Unterlagen werden benötigt?
• Biometrie taugliches Passfoto: Das Foto muss aktuell sein und die Anforderungen an biometrische Fotos erfüllen
• Alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder alter (abgelaufener) Reisepass
• Gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
• Bei Personen unter 16 Jahren: Beide sorgeberechtigten Elternteile oder gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
• Bei alleinigem Sorgerecht eine Negativbescheinigung des Jugendamtes

Welche Gebühren fallen an?
• für Antragstellende ab 24 Jahren: 37,00 Euro
• für Antragstellende unter 24 Jahren: 22,80 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?
Sobald Sie 16 Jahre alt werden, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie unverzüglich einen Antrag stellen, sofern Sie kein gültiges Passdokument besitzen, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Leistungsbeschreibung
Mit einem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken. Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises beträgt 3 Monate.

Welche Unterlagen werden benötigt?
• Biometrie taugliches Passfoto: Das Foto muss aktuell sein und die Anforderungen an biometrische Fotos erfüllen.
• Alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder alter (abgelaufener) Reisepass
• Gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
• Bei Personen unter 16 Jahren: Beide sorgeberechtigten Elternteile oder gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
• Bei alleinigem Sorgerecht eine Negativbescheinigung des Jugendamtes

Welche Gebühren fallen an?
• je vorläufigen Personalausweis: 10,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?
Die Pflicht zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises besteht für Sie, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben, in Deutschland gemeldet sind und keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.

Leistungsbeschreibung
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Wenn Ihr Reisepass abgelaufen ist und Sie ihn weiterhin benötigen, muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Die Gültigkeitsdauer Ihres neuen Reisepasses richtet sich nach Ihrem Alter:
• Unter 24 Jahren: Der Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
• Ab 24 Jahren: Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Welche Unterlagen werden benötigt?
• Biometrie taugliches Passfoto: Das Foto muss aktuell sein und die Anforderungen an biometrische Fotos erfüllen.
• Alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder alter (abgelaufener) Reisepass
• Gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
• Bei Personen unter 18 Jahren: Beide sorgeberechtigten Elternteile oder gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
• Bei alleinigem Sorgerecht eine Negativbescheinigung des Jugendamtes

Welche Gebühren fallen an?
• Reisepass mit 32 Seiten für Personen über 24 Jahre: 70,00 Euro
• Reisepass mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro
• Reisepass mit 48 Seiten für Personen über 24 Jahre: 92,00 Euro
• Reisepass mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: 59,50 Euro

Bei Reisepässen mit Expressverfahren erhöht sich die Gebühr um 32,00 Euro.

Leistungsbeschreibung

Ablichtungen von Dokumenten werden nur amtlich beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde erstellt wurde oder das Dokument zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.

Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn
• die alleinige Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden – ausschließlich vom Standesamt; beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster – nur vom Katasteramt),
• der Verdacht besteht, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung beglaubigt werden soll, geändert wurde
• eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist (diese ist den Notaren und Gerichten vorbehalten und kann nicht durch eine amtliche Beglaubigung ersetzt werden),
• das Dokument nicht in deutscher Sprache verfasst ist und der Antragsteller sich weigert, eine amtliche Übersetzung vorzulegen, oder
• es sich um Ausdrucke von nicht signierten elektronischen Dokumenten handelt (z. B. Exmatrikulationsbescheinigungen).

Die Beglaubigung von Dokumenten erfolgt in der Regel sofort.

Welche Unterlagen werden benötigt?
• Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
• Originale der zu beglaubigenden Dokumente

Welche Gebühren fallen an?
•für die erste Ausfertigung je Seite: 4,00 Euro
•ab der zweiten Ausfertigung je Seite: 2,00 Euro

Leistungsbeschreibung

Jeder Verlust / Diebstahl eines Personaldokumentes muss beim Einwohnermeldeamt gemeldet werden. Nach der Meldung können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Wenn Sie über einen gültigen Reisepass verfügen, ist ein neuer Personalausweis nicht erforderlich.
Bei der Anzeige des Verlustes / Diebstahls wird die Sperrung der Online Ausweisfunktion automatisch durchgeführt.
Die Sperrung gewährleistet, dass jeder Versuch des Missbrauchs sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht mehr möglich, die Online-Ausweisfunktion zu nutzen oder den Ausweis vor Ort auslesen zu lassen.
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion kann ausschließlich durch den Anbieter Ihres Signaturzertifikats erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Gegebenenfalls die aufgenommene Anzeige der Polizei.

Welche Gebühren fallen an?
Keine

Welche Fristen muss ich beachten?
Der Diebstahl muss umgehend gemeldet werden.

Leistungsbeschreibung

Sollten Sie das als verloren gemeldete Personaldokument wiederfinden, sind Sie dazu verpflichtet, dies zu melden.
Erst nachdem Sie das wiedergefundene Personaldokument offiziell als “aufgefunden” gemeldet haben, wird der entsprechende Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt in Deutschland weiterverwenden.
Mit dem Wiederfinden Ihres Ausweises können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Dies ist nur persönlich möglich. Das Einwohnermeldeamt veranlasst dann die Entsperrung und informiert gegebenenfalls die Polizei über den Fund des Personaldokumentes.

Bitte beachten Sie: Deutschland hat keinen Einfluss darauf, ob und wie andere Länder ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten oder wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es vorkommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und das Wiederfinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland möglicherweise nicht anerkennen oder sogar den Ausweis einziehen.
Um solche möglichen Unannehmlichkeiten bei internationalen Reisen zu vermeiden, empfiehlt es sich, bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Wiederaufgefundenes Personaldokument

Welche Gebühren fallen an?
Keine

Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Fund unverzüglich melden, sobald Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.

Leistungsbeschreibung
Personen, die entweder unter Betreuung stehen, von einer bevollmächtigten Person vertreten werden, dauerhaft in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder aufgrund einer dauerhaften Behinderung sich nicht eigenständig in der Öffentlichkeit bewegen können, können auf Antrag von der Verpflichtung befreit werden, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
• Bisheriger Personalausweis oder Reisepass
• Bescheinigung des Pflegegrades (ab Pflegegrad 3)
• Bei Personen unter Betreuung: Die Bestellungsurkunde oder der Beschluss des Amtsgerichts im Original
• Bei Personen, die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind: Die öffentlich beglaubigte Vollmacht im Original

Welche Gebühren fallen an?
Keine

Leistungsbeschreibung
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:

  1. für private Zwecke (Beleg-Art N wird Ihnen nach Hause gesandt)
  2. zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O wird direkt an Behörde gesandt)
  3. Erweiterte Führungszeugnisse (können nur auf Antrag erstellt werden, Nachweis darüber ist notwendig)
  • Bearbeitungsdauer: ca. 14 Tage
  • Sie, als Antragsteller, können verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zu Ihrer Einsichtnahme übersandt wird, wenn es Eintragungen enthält.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • für behördliche Zwecke die Anschrift der Behörde und des Verwendungszwecks
  • Aufforderungsschreiben für erweiterte Führungszeugnisse

 

Welche Gebühren fallen an?
13,00 Euro

Leistungsbeschreibung
Es gibt drei Arten von Meldebescheinigungen

  • Einfache Meldebescheinigung
  • Erweiterte Meldebescheinigung
  • Haushaltsbescheinigung

 

Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?
10 Euro

Leistungsbeschreibung
Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit (Ausbildung) beginnen möchten, müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Dabei wird festgestellt, ob Sie körperlich und entwicklungsbedingt für diesen Beruf geeignet sind, um gesundheitliche Schäden durch die Arbeit zu vermeiden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen. Eine Untersuchung ist nicht erforderlich, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder nur kurzzeitig arbeiten (maximal 2 Monate), z.B. in einem Ferienjob oder Schülerpraktikum. Die Kosten für die Untersuchung übernimmt das Land, jedoch müssen Sie die Erstuntersuchung beantragen, um die Kosten erstattet zu bekommen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsberechtig sind NUR die gesetzlichen Vertreter des Jugendlichen.
Für die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins benötigen Sie ein Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass). Bei Abholung des Scheins erhalten Sie den Untersuchungsberechtigungsschein, den Antrag auf Erstattung der Untersuchungskosten und einen Erhebungsbogen. Diese Unterlagen müssen Sie dem Arzt vorlegen, bevor die ärztliche Untersuchung beginnt.

Welche Gebühren fallen an?
keine

Welche Fristen muss ich beachten?
Die Untersuchung muss vor Arbeitsbeginn erfolgen, und Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung mit der Beschäftigung beginnen.

Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden. Für Personen unter 16 Jahren ist die Anmeldung durch diejenigen erforderlich, in deren Wohnung sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren werden und in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden, müssen ebenfalls angemeldet werden. Wenn Sie volljährig sind und ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der über Ihren Aufenthalt bestimmen kann, obliegt ihm die Anmeldung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters
  • Personalausweise oder Reisepässe der anzumeldenden Personen
  • Geburtsurkunden der mitzuziehenden Kinder
  • bei getrenntlebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht die Zustimmung des Elternteils, welches nicht in die neue Wohnung mitzieht

 

Welche Gebühren fallen an?
keine

Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde anmelden. Für Personen unter 16 Jahren ist die Anmeldung durch diejenigen erforderlich, in deren Wohnung sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren werden und in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden, müssen ebenfalls angemeldet werden. Wenn Sie volljährig sind und ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der über Ihren Aufenthalt bestimmen kann, obliegt ihm die Anmeldung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweise oder Reisepässe der anzumeldenden Personen
  • Geburtsurkunden der mitzuziehenden Kinder
  • bei getrenntlebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht die Zustimmung des Elternteils, welches nicht in die neue Wohnung mitzieht

 

Welche Gebühren fallen an?
keine

Leistungsbeschreibung
Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Person verantwortlich, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters
  • Personalausweise oder Reisepässe der umzumeldenden Personen
  • bei getrenntlebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht die Zustimmung des Elternteils, welches nicht in die neue Wohnung mitzieht

 

Welche Gebühren fallen an?
keine

Formulare

Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für eine Vielzahl von Anliegen im Zusammenhang mit dem Wohnsitz und der persönlichen Identität der Bürgerinnen und Bürger. Dazu gehören unter anderem folgende Formulare:

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