Die Stadt Südliches Anhalt eröffnet gem. § 3a VwVfG den eingeschränkten Zugang zur elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung. Die Zugangseröffnung erfolgt mit folgenden Maßgaben:
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Südliches Anhalt ist für den einfachen formlosen Schriftverkehr möglich. Formlose Schreiben bedürfen nicht der eigenständigen Unterschrift. Für diese Kommunikation per E-Mail sind die zentrale Mailadresse info@suedliches-anhalt.de sowie die hier nicht bekanntgemachten mitarbeiterbezogenen Mailadressen eingerichtet.
Formgebundene Schreiben, für die durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, wie zum Beispiel Widersprüche oder formgebundene Anträge, können nicht rechtskräftig per E-Mail übermittelt werden. Diese müssen zur Sicherstellung ihrer Rechtsverbindlichkeit schriftlich mit eigener Unterschrift bei der Stdatverwaltung eingereicht werden.
Die Stadt Südliches Anhalt nimmt keine verschlüsselten E-Mails entgegen. Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden. Folgende gängige Dateiformate können bis zu einer Größe von 10 MB empfangen werden:
Darüber hinaus werden folgenden Dateianhänge grundsätzlich nicht angenommen und aus e-Mails entfernt:
Wenn abweichende Dateiformate verwendet werden sollen, ist dies im Einzelfall im Vorfeld mit der Stadtverwaltung abszustimmen (z.B. beim Austausch von Geo-Informationen).
Mit der EU-Richtlinie 2014/55 und dem E-Rechnungsgesetz Sachsen-Anhalt i.V.m. § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Rechnungen nur noch in elektronischer Form zu empfangen und zu verarbeiten (E-Rechnung).
Bitte senden Sie Ihre Rechnung an folgende E-Mail-Adresse:
post@suedliches-anhalt.de
Zusätzliche Informationen finden Sie unter Details zur E-Rechnung.
Die Stadt Südliches Anhalt filtert schädliche und/oder unerwünschte E-Mails automatisiert mittels entsprechender Filter aus. Nachrichten, die als schädlich und/oder unerwünscht eingestuft wurden, werden ohne weitere Benachrichtigung von Sender und Empfänger gelöscht.
Dabei können gegebenenfalls auch E-Mails abgewiesen werden, die aufgrund von technischen Merkmalen fälschlicherweise als schädlich oder unerwünscht klassifiziert wurden (False-Positive). Auch in diesem Falle erfolgt keine Benachrichtigung des Absenders oder Empfängers. Je nach Bedeutung der übermittelten Nachricht sollte ggf. eine Rückversichrung über andere Kommunikationswege beim Empfänger (z.B. Telefon) über den Erfolg der Übermittlung erfolgen.
Die Südliches Anhalt geht davon aus, dass bei einer Eröffnung der elektronischen Kommunikation damit auch die Zustimmung zur weiteren elektronischen Abwicklung der Kommunikation eingeräumt wird, soweit dem nichts entgegen steht.