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Mit der Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Südliches Anhalt zum 01.01.2010 ging das Recht zum Erlass von Satzungen (Satzungshoheit) auf die Stadt Südliches Anhalt über. Aufgrund von entsprechenden Regelungen in der, die Einheitsgemeinde begründenden Gebietsänderungsvereinbarung vom Juni 2009 behielten aber Satzungen der bisher eigenständigen Gemeinden zunächst ihre Gültigkeit, bis sie durch entsprechende Satzungen der Stadt ersetzt wurden. Spätestens zum 01.01.2011 haben jedoch alle Satzungen der ehemals eigenständigen Gemeinden mit Ausnahme der Gemeinden Görzig und Piethen sowie der Stadt Gröbzig ihre Gültigkeit verloren. Für Görzig, Gröbzig und Piethen behielten die Satzungen – soweit sie nicht zwischenzeitlich von der Stadt Südliches Anhalt ersetzt wurden – ihre Gültigkeit bis 2014.