Laut beschlossener Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vereinen, Gruppen, Verbänden und Organisationen in der Stadt Südliches Anhalt sind Anträge auf Zuwendungen schriftlich eingangsbefristet bis zum 30.09. für das Jahr 2025 zu stellen.
Bearbeitet werden nur vollständig ausgefüllte Anträge. Bitte genaue Bezeichnung der geplanten Maßnahme angeben.
Bitte verwenden Sie hierfür das beiliegende Formular: Anlage1 – Antrag auf Gewährung einer Zuwendung